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Legasthenie als Störungsbild

Die Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) wird zu den sogenannten schulischen Entwicklungsstörungen gezählt; sie geht mit großen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens einher.

Häufig zeigen sich erste Auffälligkeiten schon beim Spracherwerb (z.B. Probleme bei der Aussprache bestimmter Buchstaben) und dann besonders in der Grundschule, wenn sich die Kinder mit dem Lesen und Rechtschreiben viel schwerer tun als andere Kinder desselben Alters.

Wichtig ist, zu betonen, dass besonders eine nicht-diagnostizierte Legasthenie sehr belastend für Betroffene und die gesamte Familie sein kann, denn trotz stundenlangem Üben (Diktate, Wiederholung der Rechtschreib-Regeln, etc.) verbessern sich die Leistungen nur wenig. Das Kind gerät in einen Kreislauf aus Frustration und Enttäuschung – und häufig wird erst spät die Ursache der massiven Schwierigkeiten herausgefunden.

Umso wichtiger ist es, dass eine Legasthenie frühzeitig erkannt wird und Kinder und Jugendliche passende Unterstützung erfahren. Eine Legasthenie hat nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun – ganz im Gegenteil: Aufgrund hoher Intelligenz können viele Kinder, die den Sprung an das Gymnasium schaffen, ihr Lese- und Rechtschreibdefizit lange ausgleichen.

In manchen Fällen wird daher die Legasthenie erst in der 5. oder 6. Klasse manifest, weil die Kinder dann im Zusammenhang mit den neu hinzukommenden Fremdsprachen keine ausreichenden Kapazitäten mehr haben, um alle neuen Wörter und Wortformen „fotographisch“ im Gedächtnis zu behalten.

Was tun bei Verdacht auf Legasthenie?

    1. Sollten Sie selbst oder Lehrkräfte einen Verdacht auf Legasthenie bei Ihrem Kind haben, ist zunächst die Kontaktaufnahme mit Ansprechpartnern notwendig, die eine entsprechende Testung durchführen (z.B. Caritas, zuständiger Schulpsychologe, etc.).

    2. Es wird in der Regel ein Lesetest, ein Rechtschreibtest und ein sprachfreier Intelligenztest mit Ihrem Kind durchgeführt; außerdem werden Hefte gemeinsam durchgesehen und auf „typische“ Fehler des Kindes hin geprüft.

    1. Sollte sich der Verdacht auf eine Legasthenie (oder isolierte Lesestörung/isolierte Rechtschreibstörung) bestätigen, können Sie über den Schulpsychologen bei der Schulleitung einen Antrag auf Nachteilsausgleich und Notenschutz stellen.

Beispiel für eine Maßnahme zum Nachteilsausgleich: Zeitzuschlag (Kind erhält mehr Zeit in schriftlichen Prüfungen)

Beispiel für eine Maßnahme zum Notenschutz: Nicht-Bewertung der Rechtschreibung in allen Fächern (v.a. wichtig in Deutsch und den Fremdsprachen)

Auf dem gesamten Weg bis zum Erhalt eines Bescheides zum Nachteilsausgleich und Notenschutz durch die Schulleitung erhalten Sie Beratung durch unsere Schulpsychologin Frau Seefried.

    1. Das Klassenteam wird vom zuständigen Inklusionsteammitglied über die Maßnahmen für Ihr Kind informiert. Sie brauchen sich selbst nicht um die Informationsweitergabe zu kümmern: Das Inklusionsteammitglied „begleitet“ ihr Kind im Idealfall bis zum Abitur und gibt zu Beginn jeden neuen Schuljahres und zum Halbjahr an alle Lehrkräfte Ihres Kindes die notwendigen Informationen weiter.